Pädagogik, Sozialpädagogik und Therapie unter einem Dach im Schulheim St. Johann

Chancen für entmutigte Kinder
und Jugendliche

Das Schulheim St. Johann in Klingnau ist ein Ort, wo Lernende den Schulalltag und das Zusammenleben aus neuen Sichten erleben können. Hier werden junge schulpflichtige Menschen aufgenommen, die durchaus begabt sind, jedoch aufgrund ihrer erheblichen sozialen Beeinträchtigungen den schulischen Anforderungen in der Volksschule nicht gewachsen sind. Sie sind auf sonderpädagogische, sozialpädagogische und therapeutische Massnahmen angewiesen.

Voraussetzung

Voraussetzung für eine Aufnahme ist eine schwere Störung des Verhaltens, der Wahrnehmung und/oder der Aufmerksamkeit oder der persönlichen Entwicklung und/oder der gesellschaftlichen Integration.

Zuweisung durch Fachleute

Fachärztliche und psychologische Abklärungen (SPD, KJPD oder Kinderpädiatrie) sowie ein Zuweisungsbeschluss der Schulpflege ergänzen in der Regel die Voraussetzungen für die Aufnahme der Kinder zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr aus dem Kanton Aargau.

Wie ist das Vorgehen?

  • Der Gesamtleiter entscheidet nach Rücksprache mit den Pädagogischen Leitungen über die Aufnahme.
  • In einem Aufnahmevertrag und einer Aufnahmevereinbarung werden Entwicklungsfelder formuliert und die Bedingungen für den Aufenthalt festgehalten.
  • Die Lernenden treten in die Tagesgruppen oder ins Wocheninternat ein.
  • Nach rund drei Monaten findet ein Etappengespräch mit Zielformulierung statt.
  • Betreuung und individuelle Förderung richten sich nach den zu bearbeitenden Entwicklungsfeldern und Zielformulierungen.
  • Wenn immer möglich wird die Reintegration in die Volksschule angestrebt; im Schulheim St. Johann kann die Schulpflicht auch beendet werden.

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